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Kann ich mir meine Stellung als Pflegeelternteil gerichtlich bestätigen lassen?

betrifft Pflegeeltern, Kinder, leibliche Eltern, Jugendwohlfahrt
Nein, einen eigenen Anspruch auf eine solche Feststellung gibt es nicht. Pflegeelternteil sind Sie schon von Gesetzes wegen, wenn eine persönliche, gefühlsmäßige Beziehung besteht und Sie Pflege und Erziehung tatsächlich ganz oder teilweise besorgen. Entscheidend sind allein die tatsächlichen Verhältnisse, also die weitgehende Eingliederung des Kindes in Ihren Haushalt und Alltag.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Die Pflegeelterneigenschaft nach § 186 ABGB ist kraft Gesetzes gegeben, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale, nämlich die geforderte persönliche, emotionale Beziehung einerseits und die tatsächliche (gänzliche oder teilweise) Besorgung der Pflege und Erziehung andererseits vorliegen. Maßgebend sind die faktischen Verhältnisse. Ein Anspruch auf „Bestätigung bzw Feststellung der Pflegeelterneigenschaft“ kann weder aus § 186 ABGB noch aus § 186 AußStrG abgeleitet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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