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Ist das Provisionsverbot für Ärzte verfassungswidrig?

günstig für Patient betrifft Ärzte, Patienten, Hersteller von Medizinprodukten
Nein. Die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten dient dem Schutz der Gesundheit und damit einem höherwertigen Rechtsgut. Sie ist weder eine unsachliche Ungleichbehandlung noch eine unzulässige Beschränkung der Erwerbsfreiheit, weil sie im öffentlichen Interesse liegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 03.09.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der von § 108 MPG erfassten Personen dient dem Schutz der Gesundheit und damit einem grundsätzlich höherwertigen Rechtsgut. Es liegt weder eine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung vor, die einen Verstoß gegen Art 7 B-VG bzw Art 2 StGG bedeutet, noch eine Verletzung des verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Erwerbsfreiheit, zumal deren Beschränkung in öffentlichem Interesse (hier Gesundheitsschutz) zulässig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

MPG §108; B-VG Art7; StGG Art2

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