Ist die Provision ungültig, wenn der Vermittler Standesregeln verletzt?
günstig für Vermittler betrifft Konsument, Makler, Rechtsanwalt, Mandant
Nein. Ein Verstoß gegen berufliche Standesregeln macht die Vereinbarung über die Provision oder das Honorar für sich allein nicht ungültig. Auch sittenwidrig ist die Vereinbarung deshalb noch nicht; dafür müsste mehr hinzukommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 15.03.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Standeswidrigkeit der Vermittlung öffentlich geförderter Wohnungen bewirkt als Verbotswidrigkeit keine Ungültigkeit der Provisionsvereinbarung. Für die Sittenwidrigkeit ist das bloße Vorliegen dieser Standeswidrigkeit nicht ausreichend (offen, ob das auch für V BGBl 1978/323 gilt).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Behauptete Standeswidrigkeit des vereinbarten Rechtsanwaltshonorars.OGH 3 Ob 12/23w, 15.03.2023
- Hier: Selbst wenn die Annahme der Verzichtserklärung durch den Rechtsanwalt als Standeswidrigkeit zu qualifizieren wäre, hätte dies nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit der Verzichtsvereinbarung zur Folge.OGH 7 Ob 223/07f, 17.10.2007
- Hier: Rechtsanwaltshonorar.OGH 7 Ob 80/07a, 18.04.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038374 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 3 Ob 12/23w, 15.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 193/21g, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 183/16d, 29.08.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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