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Kann das Gericht eine Besuchsbegleitung von sich aus anordnen?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Kinder- und Jugendhilfe, Besuchsbegleiter
Nein. Eine Besuchsbegleitung darf nur auf Antrag angeordnet werden, den jede Verfahrenspartei stellen kann. Erklärt ein Elternteil dem Gericht gegenüber ausdrücklich sein Einverständnis mit Besuchen im Besuchscafé, ist das einem Antrag gleichzuhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

In § 185c AußStrG ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Besuchsbegleitung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen angeordnet werden kann. Der Antrag kann von jeder Verfahrenspartei eingebracht werden. Wenn die Initiative zu einer derartigen Regelung hier vom Amt für Jugend und Familie ausging, das die beschlussmäßige Vorschreibung des Besuchscafés vorschlug, ist die Erklärung des Vaters dem Erstgericht gegenüber, er sei mit Besuchen im Besuchscafé einverstanden, einem ausdrücklichen Antrag gleichzuhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AußStrG §185c

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