Kann das Gericht eine Besuchsbegleitung ohne Antrag anordnen?
betrifft Eltern, Kinder
Das Gericht kann eine Begleitung der Besuchskontakte auch von sich aus anordnen. Voraussetzung ist, dass eine geeignete Person vorhanden und dazu bereit ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die Anordnung einer Besuchsbegleitung kann gemäß § 111 AußStrG 2005 nunmehr auch von Amts wegen erfolgen, wenn eine geeignete und dazu bereite Person vorhanden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: konfliktbeladene Situation zwischen den Eltern und letzter Kontakt vor einem Jahr.OGH 5 Ob 114/25p, 18.12.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5Ob114/25p (5Ob115/25k,5Ob116/25g), 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 198/23w, 23.10.2023, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
AußStrG 2005 §111
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