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Darf ich Markenware aus dem Ausland in Europa weiterverkaufen?

günstig für Markeninhaber betrifft Händler, Markeninhaber, Importeure, Konsumenten
Nein, nicht ohne weiteres. Das Markenrecht ist nur dann erschöpft, wenn die Ware vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Wurde sie außerhalb dieses Raums verkauft, bleibt das Recht bestehen und der Weiterverkauf kann untersagt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 17.09.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt der Grundsatz der bloß EWR-weiten Erschöpfung; das Markenrecht ist daher nur erschöpft, wenn die Ware vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR in Verkehr gebracht worden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

MSchG §10b Abs1

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