Darf ich Markenware aus dem Ausland in Europa weiterverkaufen?
günstig für Markeninhaber betrifft Händler, Markeninhaber, Importeure, Konsumenten
Nein, nicht ohne weiteres. Das Markenrecht ist nur dann erschöpft, wenn die Ware vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Wurde sie außerhalb dieses Raums verkauft, bleibt das Recht bestehen und der Weiterverkauf kann untersagt werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 17.09.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt der Grundsatz der bloß EWR-weiten Erschöpfung; das Markenrecht ist daher nur erschöpft, wenn die Ware vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR in Verkehr gebracht worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Erschöpfung ist davon abhängig, dass genau jene Warenexemplare in Verkehr gebracht worden sind, für die Erschöpfung geltend gemacht wird.OGH 4 Ob 135/21p, 17.09.2021
- Für Dienstleistungen an erschöpften Waren (hier: Einbau von Produkten der Beklagten) gilt der Erschöpfungsgrundsatz grundsätzlich nicht.OGH 4 Ob 110/13z, 27.08.2013
- Das Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers fällt daher weg, wenn er (ausdrücklich oder konkludent) seine Zustimmung zum Inverkehrbringen im EWR erteilt oder wenn er die Ware selbst im EWR in Verkehr bringt (so schon 17 Ob 16/09s mwN).OGH 4 Ob 110/13z, 27.08.2013
- Die Zustimmung des Markeninhabers ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Lizenznehmer die Waren im EWR auf den Markt bringt; anderes gilt nur dann, wenn dieses Inverkehrbringen entgegen den Vorschriften des Lizenzvertrags erfolgte und wegen Erfüllung des Tatbestands von § 14 Abs 2 MSchG (Art 8 Abs 2 MarkenRL) auch markenrechtliche Ansprüche des Lizenzgebers auslöste.OGH 17 Ob 16/09s, 22.09.2009
- Es handelt sich dabei um alternative Kriterien für das Erlöschen des Rechts.OGH 17 Ob 16/09s, 22.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 135/21p, 17.09.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10b Abs1
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