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Darf ich Markenware ohne Zustimmung des Herstellers weiterverkaufen?

günstig für Markeninhaber betrifft Händler, Unternehmer, Markeninhaber, Käufer
Nur bei jenen einzelnen Stücken, die mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht wurden, kann er den weiteren Vertrieb nicht mehr verbieten. Für alle anderen Exemplare derselben Ware bleiben seine Rechte aus der Marke bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 17.09.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Die Rechte aus einer Marke sind nur bezüglich jener Exemplare der Ware erschöpft, die mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht worden sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133794 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §10b Abs1; EWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie Art7 Abs1

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