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Trage ich beim Extremsport eine Mitschuld an meiner Verletzung?

betrifft Sportler, Veranstalter, Ausrüstungshersteller, Verletzte
Ob und wie weit Sie beim Gebrauch einer Ausrüstung für Extremsport eigenverantwortlich handeln oder eine Mitschuld tragen, lässt sich nur für den einzelnen Fall beantworten. Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Frage der Eigenverantwortung beziehungsweise des Mitverschuldens des Benützers einer Extremsport-Ausrüstung kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden (hier: Trockentauchen). (Zweiter Rechtsgang zu 7 Ob 49/01h)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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