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Verzichte ich beim Sport auf Schadenersatz gegen andere Teilnehmer?

günstig für Geschädigter betrifft Sportler, Veranstalter, Teilnehmer, Vereine
Nein. Allein daraus, dass Sie an einer Sportveranstaltung mit gewissen Risiken teilnehmen, folgt kein Verzicht auf Schadenersatzansprüche. Das gilt etwa für einen Tandemsprung mit dem Paragleiter oder für eine Segelregatta.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.11.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Allein aus der Tatsache der Teilnahme an einer mit gewissen Risiken behafteten Sportveranstaltung ist keineswegs ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche anzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087556 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung für Verletzungen beim Sport

Verletzungen beim Sport sind nicht rechtswidrig, solange sie nicht dadurch entstehen, dass jemand das Risiko vergrößert, das zu dieser Sportart gehört. Die Anforderungen, die sonst beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit gelten, sind im Sport also abgeschwächt.

günstig für Schädiger Eigener Entschluss unterbricht die Zurechnung

Nein. Beruht eine Schadensfolge auf einem selbständigen Entschluss, den Sie selbst gefasst haben und den das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert hat, ist sie dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen. Diese Folge müssen Sie dann selbst tragen.

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