Hafte ich, wenn ich einen Sportpartner beim Training verletze?
günstig für Verletzter betrifft Sportler, Vereinsmitglieder, Trainingspartner, Geschädigte
Beim gemeinsamen Sport außerhalb eines Wettkampfs müssen Sie stärker aufeinander Rücksicht nehmen als im Wettkampf selbst. Ob es sich um ein geplantes Training oder nur um eine Vergnügungsfahrt handelt, ist dabei nicht entscheidend. Maßgeblich ist, worauf sich die Gruppe bei dem gemeinsam ausgeübten Sport stillschweigend eingelassen hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Bei gemeinsamer Sportausübung außerhalb eines Wettkampfs kommt der wechselseitigen Rücksichtnahme ein höherer Stellenwert zu als während des eigentlichen Wettkampfs. Unabhängig davon, ob eine Trainingsfahrt (hier: eines Radclubs) - also eine Fahrt im Rahmen eines systematisch geplanten, pädagogisch fundierten und methodisch zielgerichteten Handlungsverlauf zur Steigerung und Optimierung sportlicher Leistungen - oder eine bloße "Vergnügungsfahrt" vorlag, bleibt für die Beurteilung der Frage, inwieweit ein Handeln auf eigene Gefahr vorliegt, der "Trainingskonsens", also der Konsens der Gruppe, wie er sich bei dem nebeneinander ausgeübten Sport niederschlägt, maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot beim Überholen auf einer Motocross-Strecke.OGH 2 Ob 181/20m, 18.12.2020
- Hier aber („Windschattenfahren“ zweier Radfahrer; Kollision nach Notbremsung wegen Fußgängerin): Ein solcher „Trainingskonsens“ wäre im Verhältnis zu dritten Verkehrsteilnehmern, so auch zur Beklagten, jedenfalls bedeutungslos.OGH 2 Ob 99/14v, 27.08.2014
- Hier: Haftungsbegründender atypischer Sorgfaltsverstoß bejaht.OGH 3 Ob 40/08s, 27.02.2008
- Hier: Rodeln - Fahren auf Sicht.OGH 1 Ob 139/06g, 11.07.2006
- Die Frage, unter welchen Umständen und in welchem Umfang bei gemeinsamer Sportausübung sonst bestehende Gebote bzw Verbote stillschweigend einvernehmlich außer Kraft gesetzt werden und damit von den Beteiligten eine das übliche Ausmaß übersteigende Gefährdung in Kauf genommen wird, ist stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass sich insoweit eine erhebliche Rechtsfrage regelmäßig nicht stellt.OGH 1 Ob 139/06g, 11.07.2006
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Volleyballspiel-Verletzung durch Spieler der eigenen Mannschaft.OGH 3 Ob 91/06p, 30.05.2006
- Bei bloß gemeinsamer Sportausübung oder „paralleler Sportausübung" beruht die Gefährdung darauf, dass die Sportausübenden gleichzeitig auf beschränktem Raum eine bestimmte Sportart ausüben. Hier sind die Teilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Sorgfaltseinhaltung verpflichtet.OGH 3 Ob 91/06p, 30.05.2006
- Hier: Verletzung einer 13-Jährigen beim Judotraining durch 39-jährigen Trainingspartner; Haftung bejaht.OGH 2 Ob 109/03y, 23.09.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 181/20m, 18.12.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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