Wann ist die Form einer Ware als Marke verletzt?
betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Auch bei einer geschützten Warenform kommt es darauf an, dass die Form als Hinweis auf die Herkunft verwendet wird. Zu prüfen ist, ob die ähnliche Form in der Gesamtgestaltung so aufgeht, dass sie nicht mehr als eigenes Zeichen erkennbar ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Auch bei Formmarken kann Verwechslungsgefahr nur entstehen, wenn das geschützte Zeichen als Herkunftshinweis verwendet wird. Es ist daher zu prüfen, ob die mit der Marke identische oder ihr ähnliche Form in einer Gesamtgestaltung so untergeht oder mit ihr verschmilzt, dass sie darin vom Verkehr nicht mehr als gedanklich herauslösbares Zeichen erkannt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Formmarken fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die mit der Marke identische oder ihr ähnliche Form in einer Gesamtgestaltung so untergeht oder mit ihr verschmilzt, dass sie darin vom Verkehr nicht mehr als gedanklich herauslösbares Zeichen erkannt wird.OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118394 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Vergleichsmaßstab bei Formmarken
Wettbewerb · Herkunftsfunktion und Verwechslungsgefahr
Wettbewerb · Gleiche Grundsätze für Formmarken
Wettbewerb · Form einer Ware als Marke
Wettbewerb · Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Marken