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Womit wird das nachgemachte Produkt verglichen?

betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Bei einer geschützten Warenform wird das beanstandete Produkt mit der geschützten Form selbst verglichen. Es kommt nicht darauf an, wie das Produkt aussieht, das der Markeninhaber tatsächlich verkauft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist bei einer Formmarke die Ähnlichkeit des Eingriffsgegenstands mit der geschützten Form und nicht mit dem Gegenstand maßgebend, den der Markeninhaber unter Verwendung der Formmarke in Verkehr bringt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MSchG §10

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