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Kann die Form eines Produkts als Marke geschützt werden?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Grundsätzlich ja, eine Marke kann auch in der Form einer Ware bestehen. Ausgeschlossen sind aber Formen, die durch die Art der Ware selbst bedingt oder für eine technische Wirkung erforderlich sind oder der Ware einen wesentlichen Wert verleihen. Dieses Hindernis lässt sich auch durch Bekanntheit am Markt nicht überwinden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Eine Marke kann auch in der Form einer Ware bestehen (Formmarke). Für dreidimensionale Zeichen (Formmarken) besteht das besondere und auch durch den Erwerb von Verkehrsgeltung nicht überwindbare Eintragungshindernis des § 4 Abs 1 Z 6 MSchG/Art 7 Abs 1 lit e UMV, wonach Zeichen von der Registrierung ausgeschlossen sind, die ausschließlich aus der Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, oder aus der Form der Ware, die zur Herstellung einer technischen Wirkung erforderlich ist, oder aus der Form, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §1 Abs1; MSchG §4 Abs1 Z6; Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (UMV) Art4; Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (UMV) Art7 Abs1 lite

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