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Wann verletzt ein ähnliches Zeichen überhaupt eine Marke?

betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Konsument
Die Hauptaufgabe einer Marke ist es, dem Verbraucher die Herkunft einer Ware oder Leistung zu garantieren, damit er sie ohne Verwechslungsgefahr von anderen unterscheiden kann. Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Ware verschmelzen, werden nicht zwingend als Hinweis auf die Herkunft verstanden. Eine Verwechslungsgefahr entsteht nur, wenn das geschützte Zeichen als Herkunftshinweis verwendet wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Herkunftsfunktion der Marke ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ihre Hauptfunktion; die Marke soll dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Ware verschmelzen, werden nicht zwingend als Herkunftshinweis aufgefasst. Verwechslungsgefahr kann nur entstehen, wenn das geschützte Zeichen als Herkunftshinweis verwendet wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 25.

Genannte Normen

MSchG §4 Abs1 Z3; MSchG §10; UWG §9 B5; UWG §9 C3a

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