Zum Inhalt springen

Kann ich Nacktaufnahmen trotz einmal erteilter Zustimmung stoppen?

günstig für Abgebildeter betrifft abgebildete Personen, Models, Fotografen, Medienunternehmen
Nacktaufnahmen betreffen in der Regel den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichen Bereich überwiegen daher üblicherweise Ihre Interessen als abgebildete Person. Das gilt auch dann, wenn Sie die Erlaubnis zur Veröffentlichung unwiderruflich und uneingeschränkt erteilt haben oder einem Berufsfotografen Modell gestanden sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Nacktfotos betreffen regelmäßig den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichen Intimbereich überwiegen deshalb im Interessenkonflikt des § 78 UrhG ungeachtet einer einmal erteilten Veröffentlichungsermächtigung - mag diese auch unwiderruflich und uneingeschränkt eingeräumt worden sein - regelmäßig die Interessen des Abgebildeten, auch wenn dieser einem Berufsfotografen Modell gestanden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118402 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UrhG §78

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Bildnisschutz und unlauterer Wettbewerb
Wettbewerb · Vorbringen beim Recht am eigenen Bild
Datenschutz · Berechtigte Interessen bei Bildveröffentlichung
Wettbewerb · Bildveröffentlichung in nachteiligem Zusammenhang
Datenschutz · Erkennbarkeit auf einem veröffentlichten Bild