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Kann ich hier klagen, obwohl schon im Ausland geklagt wurde?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Dieselbe Sache liegt vor, wenn zwei Klagen dieselbe Grundlage und denselben Gegenstand betreffen; das ist weit zu verstehen. Werden Unterlassungsansprüche mit gleichem Begehren aus demselben Sachverhalt zuerst in Deutschland und später in Österreich eingeklagt, verfolgen beide Klagen denselben Anspruch.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist von einem sehr weiten Streitgegenstandsbegriff (Streitverfahrensgegenstandsbegriff) auszugehen. Es liegt Identität der Streitgegenstände vor, wenn beide Klagen dieselbe "Grundlage" und denselben "Gegenstand" betreffen. Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, dass von der Klägerin zuerst in Deutschland und später in Österreich erhobene Unterlassungsklagen mit - bezogen auf das Gebiet Österreichs - gleichem Begehren und daher auch denselben "Gegenstand" betreffend, die sich auf denselben Sachverhalt stützen, denselben Anspruch im Sinn des Art 21 EuGVÜ verfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Genannte Normen

EuGVVO 2012 Art29 Abs1; EuGVVO 2012 Art32 Abs1 lita; EuGVÜ Art21; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art27

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Gleicher Antrag, verschiedene Sachverhalte

Auch wenn dieselben Parteien dasselbe Unterlassungsbegehren in zwei Klagen verfolgen, liegt kein gleicher Streitgegenstand vor, wenn sich die dafür vorgetragenen Sachverhalte wesentlich voneinander unterscheiden.

günstig für Kläger Zweite Klage bei anderem Verstoß

Stützt sich Ihr Unterlassungsbegehren auf einen anderen Verstoß als das Begehren in einem früheren Verfahren, liegt keine doppelte Klage vor. Es fehlt dann die notwendige Übereinstimmung des zugrunde liegenden Sachverhalts, auch wenn der Urteilsantrag gleich lautet.

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