Ist es dieselbe Klage, wenn die Vorfälle verschieden sind?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Den dem Beklagten in beiden Verfahren angelasteten Wettbewerbsverstößen liegen zwei verschiedene Zeitspannen (während der selbständigen und während der unselbständigen Tätigkeit des Beklagten) und jeweils andere Kunden zugrunde.OGH 8 ObA 91/21x, 25.01.2022
- Hier: Obgleich derselbe Kläger gegen denselben Beklagten (im Wesentlichen) dasselbe Unterlassungsbegehren verfolgt, unterscheiden sich hier die für die Klagbarkeit des Anspruchs vorgetragenen Sachverhalte voneinander wesensmäßig, sodass die Gleichheit des Streitgegenstands zu verneinen ist.OGH 8 ObA 91/21x, 25.01.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 91/21x, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein zweites Verfahren ist auch dann gesperrt, wenn das neue Begehren nicht gleich lautet, sondern genau das Gegenteil des schon anhängigen ist. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung über die neue Klage die Frage des laufenden Verfahrens zwangsläufig vollständig mitlösen würde.
Über denselben Sachverhalt dürfen nicht zwei Prozesse nebeneinander geführt werden. Das gilt auch dann, wenn im zweiten Verfahren genau das Gegenteil des ersten Begehrens verlangt wird, etwa einmal die Feststellung, dass ein Wegerecht besteht, und einmal, dass es nicht besteht.