Was muss in meinem Antrag auf Verlegung genau stehen?
betrifft Parteien, Antragsteller, Kläger, Beklagte
In einem Antrag auf Verlegung des Verfahrens müssen Sie das Gericht, an das die Sache übertragen werden soll, genau bezeichnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
In einem Delegierungsantrag ist das Gericht, an das delegiert werden soll, genau zu bezeichnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Antrag auf Delegierung in einen anderen OLG‑Sprengel entspricht dem Erfordernis der genauen Bezeichnung nicht.OGH 6 Ob 228/14v, 29.01.2015
- Hier: Antrag auf Delegierung der Pflegschaftssache an ein Gericht „außerhalb des Verantwortungsbereichs des OLG Linz“ nicht hinreichend bestimmt.OGH 10 Nc 11/14w, 02.05.2014
- Hier wurde dem Antrag auf Delegierung an das „Landesgericht Wien“ stattgegeben und das sachlich zuständige Handelsgericht Wien zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt.OGH 4 Nc 21/11t, 18.10.2011
- Andernfalls ist der Delegierungsantrag abzuweisen.OGH 5 Nc 11/10b, 07.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 3 Ob 92/26i, 02.06.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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