Zum Inhalt springen

Wird die Ähnlichkeit zweier Marken allgemein oder konkret geprüft?

betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Ob zwei Kennzeichen verwechselt werden können, wird nie allgemein beurteilt. Maßgeblich ist immer die konkrete Situation, in der die beiden Zeichen aufeinandertreffen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Verwechslungsfähigkeit zweier Kennzeichen ist niemals abstrakt, sondern allein bezogen auf die konkrete Kollisionslage zu beurteilen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UWG §9 C3a

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Verwechslungsgefahr von Zeichen
Wettbewerb · Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Marken
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr als Einzelfallfrage
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr von Marken
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr bei Marken