Zum Inhalt springen

Komme ich wegen der Verwechslungsgefahr meiner Marke zum Höchstgericht?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
In der Regel nein. Ob zwei Kennzeichen im konkreten Fall verwechselt werden können, hängt von den Umständen ab und ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof greift das nur ausnahmsweise auf.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Ob bei einer Nachahmung im Einzelfall Verwechslungseignung besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage (4 Ob 386/87; 4 Ob 1054/91).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Verwechslungsgefahr von Marken
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr zweier Kennzeichen
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr von Zeichen
Wettbewerb · Wiederholungsgefahr als Einzelfallfrage
Wettbewerb · Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Marken