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Bekomme ich Unterhaltsvorschuss mit einem ausländischen Gerichtstitel?

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Ein im Inland vollstreckbarer Titel liegt auch dann vor, wenn die Prüfung des ausländischen Titels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre. Das Gericht prüft das als Vorfrage im Verfahren über den Unterhaltsvorschuss. Eine gesonderte Erklärung ist dafür nicht nötig.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel nach § 3 Z 1 UVG besteht auch dann, wenn die zur Lösung einer Vorfrage erforderliche Prüfung des einem Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liegenden ausländischen Exekutionstitels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

UVG §3 Z1; EuGVÜ Art50 Abs1

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