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Ab wann gilt eine Marke als bekannt?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Eine Marke muss einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sein. Feste Prozentsätze gelten dabei nicht, auch nicht als absolute Untergrenze. Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, etwa Marktanteil, Intensität, geographische Ausdehnung und Dauer der Benutzung; Bezugsgröße sind die betroffenen Verkehrskreise, nicht unbedingt die breite Öffentlichkeit.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Marke muss - als eine Voraussetzung - einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sein, wobei feste Prozentsätze nicht einmal im Sinne einer absoluten Untergrenze maßgeblich sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118988 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs2; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litc

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