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Darf das Gericht meine fällig gewordenen Rentenbeträge zusammenrechnen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte, Unterhaltsberechtigte
Ja. Werden die bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz fällig gewordenen Rentenbeträge zu einem Betrag zusammengefasst, verstößt das nicht gegen das Verbot, mehr zuzusprechen als beantragt wurde. Es handelt sich bloß um eine Multiplikation von Beträgen, die ohnehin schon Streitgegenstand waren; weder mehr noch etwas anderes wird zugesprochen.

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Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Kapitalisierung eines bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz fällig gewordenen Rentenbegehrens stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO dar. Damit wird bloß eine Multiplikation von Einzel-(Renten-)Begehren, die schon bisher Streitgegenstand waren, vorgenommen. Weder ein Mehr noch ein Aliud wird dadurch zugesprochen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119039 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Aufrechnung außerhalb des Prozesses

Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.

günstig für Beklagter Reichweite einer Klage für die Verjährung

Eine Klage hemmt die Verjährung nur für das, was Sie darin dem Grund und der Höhe nach geltend machen. Ohne rechtzeitiges Feststellungsbegehren kann der Grund des Anspruchs in einem späteren Prozess über weitere Beträge erneut geprüft werden, selbst wenn es um dasselbe schädigende Ereignis geht. Gegenüber einem Sozialversicherungsträger, auf den ein Anspruch übergegangen ist, kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die schon im Unfallzeitpunkt bestanden haben.

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