Wird die Entscheidung über meine Forderung rechtskräftig, wenn aufgerechnet wurde?
betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger
Nein. Hat das Gericht über Ihre Forderung und über eine Gegenforderung getrennt abgesprochen, wird keiner dieser beiden Aussprüche für sich allein rechtskräftig, sondern nur die Entscheidung über das Begehren. Das Berufungsgericht darf die Beträge daher richtigstellen, ohne gegen die Rechtskraft zu verstoßen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. Ein Verstoß gegen § 462 Abs 1 ZPO infolge Überschreitung des Berufungsantrages (hier: reformatio in peius) müsste hingegen als Verfahrensmangel (vgl Spruchrepertorium 50 neu uva) in der Revision gerügt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die in den Entscheidungsgründen enthaltene Beurteilung des Mitverschuldens ist nicht (teil‑)rechtskraftfähig.OGH 4 Ob 137/11t, 20.12.2011
- Diese Rechtsprechung betrifft allerdings die Frage einer möglichen Teilrechtskraft im Rechtsmittelverfahren des Vorprozesses, nicht aber die in § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich angeordnete Rechtskraftwirkung für spätere Verfahren.OGH 4 Ob 87/07h, 13.11.2007
- Nach der Rechtsprechung ist in einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig.OGH 9 Ob 112/06w, 18.10.2006
- In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- In einem dreigliedrigen Urteil, das auf Grund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein, sondern nur die sich daraus ergebende Entscheidung über das Klagebegehren der Rechtskraft fähig.OGH 4 Ob 2342/96g, 26.11.1996
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die in erster Instanz obsiegende Partei muss auch nicht für sie ungünstige Feststellungen in der Berufungsbeantwortung bekämpfen, um jene - soweit für die rechtliche Beurteilung relevant - im Revisionsverfahren aufgreifen zu können.OGH 1 Ob 622/94, 27.02.1995
- Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht; er ist jedoch nicht verpflichtet, die ihm ungünstige Feststellung im Spruch über das Bestehen der Klagsforderung zu bekämpfen, da diese wegen des rechtlichen Zusammenhangs zu Gegenforderung nicht alleine in Rechtskraft erwachsen kann.OGH 2 Ob 49/79, 26.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 69/21m, 22.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 52/21t, 28.09.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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