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Wird die Entscheidung über meine Forderung rechtskräftig, wenn aufgerechnet wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger
Nein. Hat das Gericht über Ihre Forderung und über eine Gegenforderung getrennt abgesprochen, wird keiner dieser beiden Aussprüche für sich allein rechtskräftig, sondern nur die Entscheidung über das Begehren. Das Berufungsgericht darf die Beträge daher richtigstellen, ohne gegen die Rechtskraft zu verstoßen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. Ein Verstoß gegen § 462 Abs 1 ZPO infolge Überschreitung des Berufungsantrages (hier: reformatio in peius) müsste hingegen als Verfahrensmangel (vgl Spruchrepertorium 50 neu uva) in der Revision gerügt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 32.

Im Gesetz

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