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Darf mich das Gericht mit Tatsachen überraschen, die es selbst kennt?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Verteidiger
Nein. Als Angeklagter dürfen Sie nicht von gerichtsbekannten Tatsachen überrascht werden, die Ihnen unbekannt sind. Das Gericht muss Ihnen solche Umstände in der Verhandlung mitteilen, damit Sie Ihre Verteidigung darauf einstellen können. Wurden sie ohnehin schon in der Verhandlung erörtert, liegt kein Verstoß vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (48 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der Angeklagte hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 48.

Im Gesetz

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