Darf mich das Gericht mit Tatsachen überraschen, die es selbst kennt?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Verteidiger
Nein. Als Angeklagter dürfen Sie nicht von gerichtsbekannten Tatsachen überrascht werden, die Ihnen unbekannt sind. Das Gericht muss Ihnen solche Umstände in der Verhandlung mitteilen, damit Sie Ihre Verteidigung darauf einstellen können. Wurden sie ohnehin schon in der Verhandlung erörtert, liegt kein Verstoß vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Der Angeklagte hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Stützt das Gericht die bekämpfte Feststellung nicht (bloß) auf Gerichtsnotorietät, sondern auf ein in der Hauptverhandlung vorgekommenes Beweismittel, in dem die gerichtskundige Tatsache bereits dargestellt wurde, liegt kein Verstoß gegen das Fair‑trial‑Gebot des Art 6 MRK vor.OGH 14 Os 103/20h, 15.12.2020
- Eine Erörterungspflicht für normativ (hier: in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung [SGV]) festgelegte Grenzmengen von strafrechtlich relevanten Substanzen besteht hingegen nicht.OGH 14 Os 23/18s, 10.04.2018
- Für nicht bloß gerichtsnotorische sondern allgemein notorische Tatsachen besteht keine Erörterungspflicht.OGH 14 Os 3/17y, 28.02.2017
- Ein Verstoß gegen das fair‑trial‑Gebot des Art 6 EMRK liegt dann nicht vor, wenn die Umstände (zumindest) in dem in der Hauptverhandlung vorgetragenen Beschluss des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht, mit dem aus Anlass einer Haftbeschwerde des Angeklagten das Vorliegen des dringenden Tatverdachts beurteilt wurde, dargestellt wurden.OGH 12 Os 15/14v, 08.05.2014
- Hier: Kein unzulässiges Überraschen des Angeklagten durch eine ihm nicht bekannte Notorietät, weil auch die Anklage hinsichtlich des vom Schuldspruch umfassten Suchtgifts von einem 20%igen Wirkstoffgehalt ausging und dies dem Angeklagten anlässlich des Anklagevortrags zur Kenntnis gebracht wurde.OGH 13 Os 11/14p, 23.04.2014
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Entsprechender Hinweis in der Begründung der in der Hauptverhandlung vorgetragenen Anklageschrift.OGH 14 Os 81/12m, 16.10.2012
- Hier: Errechnung eines durchschnittlichen Reingehalts auf Grundlage der im Akt vorgekommenen Untersuchung der Konzentration der bei der Tätergruppe sichergestellten Suchtgifte. Kein Verstoß gegen Art 6 MRK im Falle eines entsprechenden Hinweises im Anklagevortrag.OGH 11 Os 75/12g, 21.08.2012
- Im Sinn eines den Garantien des Art 6 MRK entsprechenden Verfahrens ist das erkennende Gericht verpflichtet, den Angeklagten in der Hauptverhandlung über das, was es als gerichtsnotorisch und im jeweils gegebenen Fall erheblich ansieht, in Kenntnis zu setzen und ihm Gelegenheit zu geben, seine Verteidigung danach einrichten zu können.OGH 13 Os 42/08p, 11.06.2008
- In Betreff notorischer Tatsachen, welche keines Beweisverfahrens, sondern nur der Feststellung bedürfen, bedarf es keines Vorkommens auf das Vorliegen solcher Tatsachen hinweisender Indizien in der Hauptverhandlung. Dass gerichtsnotorische Tatsachen erörtert werden müssen, steht einem zugunsten des Angeklagten wahrzunehmenden Feststellungsmangel nicht entgegen.OGH 13 Os 21/08z, 11.06.2008
- Hier: Nichterörterung der gerichtsnotorischen durchschnittlichen Wirkstoffkonzentration der tatverfangenen Suchtgiftmenge.OGH 15 Os 113/07t, 22.11.2007
- Hier: Nichterörterung der Annahme des Alters des Angeklagten mit über 21 Jahren. Verstoß gegen das Gebot des "fair hearing".OGH 15 Os 51/05x, 02.06.2005
- Erforderlich ist eine dem Gebot des fair trial und somit den Garantien des Art 6 MRK entsprechende Ermöglichung der Erörterung der der Verantwortung des Angeklagten zuwider laufenden Verfahrensergebnisse.OGH 11 Os 98/04, 28.09.2004
- Ein Verstoß gegen das Fair-trial-Gebot des Art 6 MRK liegt aber dann nicht vor, wenn die gerichtskundige Tatsache bereits in der in der Hauptverhandlung vorgetragenen Anklageschrift dargestellt wurde oder sonst eine Erörterung in der Hauptverhandlung (zB im Rahmen des § 238 Abs 2 StPO oder des § 262 StPO) stattfand.OGH 11 Os 55/04, 27.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 48.
- OGH 20 Ds 5/22y, 29.11.2022
Im Gesetz
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