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Welche Tatsachen darf das Gericht ohne Beweis als bekannt annehmen?

betrifft Kläger, Beklagter
Ohne Beweis darf das Gericht nur annehmen, was allen aufmerksamen Menschen bekannt ist oder sich aus der täglichen Erfahrung ergibt, etwa Naturereignisse oder geschichtliche Vorgänge. Was ein einzelner Richter bloß zufällig weiß, gehört nicht dazu; sein privates Wissen darf er nicht verwerten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Bei Gericht offenkundig sind nur solche Tatsachen, die allen auf die Verhältnisse ihrer Umgebung aufmerksamen Personen bekannt sind oder die aus der täglichen Erfahrung abgeleitet werden können, also Naturereignisse, historische Begebenheiten und dergleichen, hingegen nicht Tatsachen, die nur zufällig einem einzelnen Richter, wenn auch anläßlich einer Amtshandlung, zur Kenntnis gekommen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040230 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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