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Schützt mich die Baustellenkoordination auch vor eigenen Firmenfehlern?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Bauherren, Bauunternehmer
Der Schutz durch die Vorschriften über die Baustellenkoordination darf nicht auf Schäden beschränkt werden, die aus fehlenden oder fehlerhaften Einrichtungen eines anderen Unternehmens stammen. Diese Vorschriften sollen den erhöhten Gefahren begegnen, die entstehen, weil auf einer Baustelle Arbeiter mehrerer Firmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der Schutzzweck der Richtlinie und des diese umsetzenden Gesetzes darf nicht etwa auf Schäden von Arbeitnehmern eines Unternehmens infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmens eingeschränkt werden, soll doch durch diese nicht zuletzt auch der Überwachung des Baustellengeschehens durch den Koordinator dienenden Vorschriften den infolge der gleichzeitig oder aufeinander folgenden Tätigkeit von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen so schon an sich erhöhten Gefahren wirksam begegnet werden; gerade dieses Ziel wäre indessen durch eine solche Einschränkung in Frage gestellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

BauKG §1 Abs1; EWG-RL 92/57/EWG - Achte Einzelrichtlinie iSd Art16 Abs1 der EWG-RL 89/391/EWG 392L0057 Art6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verstoß gegen Schutzvorschriften

Wer eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer oder zur Unfallverhütung übertritt, handelt deswegen noch nicht grob schuldhaft. Ob ein grobes Verschulden vorliegt, ist gesondert zu beurteilen.

günstig für Arbeitgeber Sonderstellung der Bundestheater

Nein. Die im Gesetz genannten Bundestheater haben wegen ihrer leitenden Bedeutung für das österreichische Kulturleben eine Sonderstellung, zu der auch eine bessere Stellung der Arbeitnehmervertretung gehört. Diese Regelung darf nicht sinngemäß auf andere Theaterunternehmen übertragen werden, und darin liegt auch keine Ungleichbehandlung.

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