Schützt mich die Baustellenkoordination auch vor eigenen Firmenfehlern?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durch die Vorschriften des BauKG soll den Gefahren begegnet werden, die aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeit von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmens entstehen.OGH 10 ObS 95/25f, 21.10.2025
- Hier: Keine Reaktion auf Mitteilung, dass Wanddurchbrüche in den als Absturzsicherung im Bereich der Zwischendecke verwendeten Paneelwänden erfolgen sollen.OGH 2 Ob 119/21w, 25.11.2021
- Durch die Vorschriften des BauKG soll den Gefahren begegnet werden, die aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeit von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen entstehen.OGH 8 Ob 56/15s, 27.05.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 ObS 95/25f, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
BauKG §1 Abs1; EWG-RL 92/57/EWG - Achte Einzelrichtlinie iSd Art16 Abs1 der EWG-RL 89/391/EWG 392L0057 Art6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer oder zur Unfallverhütung übertritt, handelt deswegen noch nicht grob schuldhaft. Ob ein grobes Verschulden vorliegt, ist gesondert zu beurteilen.
Nein. Die im Gesetz genannten Bundestheater haben wegen ihrer leitenden Bedeutung für das österreichische Kulturleben eine Sonderstellung, zu der auch eine bessere Stellung der Arbeitnehmervertretung gehört. Diese Regelung darf nicht sinngemäß auf andere Theaterunternehmen übertragen werden, und darin liegt auch keine Ungleichbehandlung.