Wer haftet für die Sicherheit auf einer Baustelle?
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mündliche oder konkludente Bestellung nicht ausreichend.OGH 2 Ob 93/20w, 17.09.2020
- Widerspruch zu RS0111710 konnte hier unerörtert bleiben.OGH 7 Ob 211/09v, 03.03.2010
- Das hat genauso zu gelten, wenn der Projektleiter anstatt des Bauherrn den Baustellenkoordinationsvertrag abschließt, weil er damit inhaltlich den Bauherrn treffende Pflichten an den Baustellenkoordinator überträgt.OGH 2 Ob 162/08z, 14.08.2008
- Hier: Haftung des vom Bauherrn beauftragten Generalunternehmers.OGH 3 Ob 44/07b, 25.04.2007
- Der Bauherr kann seine Pflichten einem Projektleiter mit dessen Einverständnis im Sinn des § 9 Abs 1 BauKG mit gesonderter Vereinbarung übertragen. Nur in diesem wird der Bauherr insoweit von seinen Verpflichtungen nach dem BauKG befreit und es tritt insoweit grundsätzlich auch der Projektleiter als Haftender an die Stelle des Bauherrn, bei dem aber weiterhin eine Haftung für Auswahlverschulden, allenfalls auch Überwachungsverschulden bestehen kann.OGH 3 Ob 44/07b, 25.04.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 10 ObS 95/25f, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 8/20x, 27.01.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 174/16v, 10.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Dienstgeber muss dem Sozialversicherungsträger nur dann Ersatz leisten, wenn er den Arbeitsunfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für schweres Verschulden anderer Personen haftet er in diesem Zusammenhang nicht.
Nein. Wer einem anderen Betrieb einen Leiharbeiter überlässt, haftet nicht für einen Unfall, den dieser dort verschuldet. Das gilt auch dann, wenn Arbeiter des Einsatzbetriebs verletzt werden. Wer nur arbeitsbereite Leute zur Verfügung stellt, schuldet keine bestimmte Arbeitsleistung und haftet daher auch nicht für sie.