Ist jeder Verstoß gegen Schutzvorschriften schon grobes Verschulden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (72 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wegen ihrer Einzelfallbezogenheit kann die Beurteilung des Verschuldensgrades regelmäßig nicht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO gewertet werden.OGH 9 ObA 102/11g, 20.06.2012
- Hier: Arbeitsunfall an einer Fräseinrichtung - grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bejaht.OGH 10 ObS 145/07g, 04.03.2008
- Aus dem Umstand, dass in der bisherigen Judikatur die mehrfache reaktionslos gebliebene Beanstandung einer Gefahrensituation durch das Arbeitsinspektorat als grob schuldhaft qualifiziert wurde, kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass das Fehlen einer Beanstandung die grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers ausschlösse.OGH 10 ObS 145/07g, 04.03.2008
- Grobe Fahrlässigkeit wird von der Rechtsprechung im Wesentlichen dann bejaht, wenn der Arbeitgeber als Adressat der Arbeitnehmerschutzvorschriften nach objektiver Betrachtungsweise ex ante ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat.OGH 10 ObS 145/07g, 04.03.2008
- Entscheidende Kriterien für die Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades sind nicht die Zahl der übertretenen Vorschriften, sondern die Schwere der Sorgfaltsverstöße und die für den Arbeitgeber erkennbare Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes. Im Wesentlichen ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber als Adressat der Arbeitnehmerschutzvorschriften nach objektiver Betrachtungsweise ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat.OGH 10 ObS 115/03i, 08.04.2003
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- § 35 Abs 7 ADNSchV.OGH 2 Ob 126/82, 31.01.1984
- Landeunfall eines Sportflugzeuges.OGH 8 Ob 95/81, 03.09.1981
- UnfallverhütungsvorschriftenOGH 8 Ob 172/79, 18.10.1979
- Auch die Übertretung mehrerer Vorschriften muss noch kein grobes Verschulden begründen.OGH 2 Ob 174/71, 29.06.1972
- ......wohl aber deren Nichtbeachtung trotz wiederholter Beanstandung (so schon 2 Ob 14/63 = EvBl 1963/209)!OGH 2 Ob 104/67, 21.04.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 72.
- OGH 1 Ob 44/26s, 28.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 95/25f, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 22/25f, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 23/25k, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 68/24a, 19.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 78/23p, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 3/24t, 24.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 74/23g, 18.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 68/23z, 18.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 93/22t, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 213a · Integritätsabgeltung
- ASVG § 334
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine gröbliche Verletzung Ihrer Dienstpflichten setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Sie müssen den Kündigungstatbestand nicht gekannt und auch nicht gewusst haben, dass Ihr Verhalten mit Kündigung bedroht ist. Sie müssen aber wissen, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.
Wurde ein Arbeitsunfall dadurch verursacht, dass Schutzvorschriften grob fahrlässig missachtet wurden, und tragen Sie eine schwere dauernde Beeinträchtigung davon, kann Ihnen eine Integritätsabgeltung zustehen. Dass auch Sie selbst Schutzvorschriften grob fahrlässig missachtet haben, schadet dabei nicht. Anders ist es nur, wenn ausschließlich Sie diesen Vorwurf trifft.