Muss mein Arbeitgeber auch die Baustelle sicher machen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (22 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1972)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Reichweite der Fürsorgepflicht bestimmt sich danach, wieweit sich der Unternehmer mit seinen Leuten in einen der Sphäre des Bestellers zuzuordnenden Bereich zu begeben hat, in dem er gefährdet ist.OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025
- Nach § 1169 iVm § 1157 ABGB ist der Besteller ua verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Unternehmer und seine Leute nicht durch vom Besteller beigestellte Gerätschaften verletzt wird.OGH 8 Ob 144/06v, 30.08.2007
- Die Arbeitsstätte kann auch eine Baustelle sein.OGH 6 Ob 30/01g, 15.03.2001
- Hier: Entlüftung des Motorraumes eines Segelbootes.OGH 6 Ob 699/88, 24.11.1988
- Abdeckung eines Entmistungskanals.OGH 2 Ob 101/72, 15.06.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021480 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 174/16v, 10.02.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 129/15g, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Dienstnehmer. Wenn Sie geltend machen, dass Ihr Dienstgeber seine Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, müssen Sie das beweisen. Die Regel über den Aufwandersatz beim Auftrag lässt sich auf Dienstverträge, mit denen keine Geschäftsbesorgung verbunden ist, nicht sinngemäß anwenden.
Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.