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Kürzt die Unfallversicherung wegen meiner Vorerkrankung?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Unfallopfer, Versicherer
Die Unfallversicherung leistet nur für jene Folgen, die allein auf den Unfall zurückgehen. Hatten Sie schon vor dem Unfall eine Krankheit oder ein Gebrechen und haben diese die Unfallfolgen beeinflusst, wird das nach den Bedingungen berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Art 3 Pkt 1.1. AUVB 1980 sieht insoferne ausdrücklich eine sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes vor, als eine Versicherungsleistung nur für die durch den eingetretenen Unfall hervorgerufenen Folgen zu erbringen ist, der Versicherer also nur für jene Folgen einzutreten hat, für die der Unfall allein kausal ist. Der "Vorzustand" der versicherten Person ist folgerichtig gemäß lit a) der genannten Bedingung dann zu berücksichtigen, wenn beim Versicherungsnehmer bereits vorhandene Krankheiten oder Gebrechen die Unfallsfolgen beeinflussen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Genannte Normen

AUVB 1980 Art3 Pkt1.1; VersVG §179 ff

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Vorinvalidität in der Unfallversicherung

Zuerst wird der gesamte Invaliditätsgrad festgestellt und davon die schon vorher bestehende Invalidität abgezogen. Aus dem verbleibenden Grad wird die Leistung errechnet. Erst danach wird diese Leistung noch um jenen Anteil gekürzt, mit dem eine Krankheit oder ein Gebrechen mitgewirkt hat.

günstig für Versicherungsnehmer Vorinvalidität in der Unfallversicherung

Nein. In der Unfallversicherung ist jeder Unfall ein eigener Versicherungsfall und mit seinen Folgen getrennt zu beurteilen. Haben Sie sich über einen früheren Unfall verglichen, betrifft das nur diesen; für spätere Unfälle ist der damals angenommene Grad nicht bindend. Hat der Versicherer damals zu viel gezahlt, darf er das jetzt nicht ausgleichen.

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