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Wie wird meine Unfallversicherung bei Vorschäden berechnet?

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Zuerst wird der gesamte Invaliditätsgrad festgestellt und davon die schon vorher bestehende Invalidität abgezogen. Aus dem verbleibenden Grad wird die Leistung errechnet. Erst danach wird diese Leistung noch um jenen Anteil gekürzt, mit dem eine Krankheit oder ein Gebrechen mitgewirkt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 15.09.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Erfüllt ein Kürzungstatbestand nach Ziffer 3 AUB 99 auch den Tatbestand der Vorinvalidität im Sinn von Ziffer 2.1.2.2.3 AUB 99, so ist der Abzug nach der zuletzt genannten Bestimmung vorrangig. Es ist daher zunächst die Gesamtinvalidität festzustellen, von ihr der Grad der Vorinvalidität abzuziehen und von den verbleibenden Invaliditätsgraden die Leistung zu errechnen. Diese ist sodann nach Ziffer 3 AUB 99 entsprechend dem Mitwirkungsanteil einer Krankheit oder eines Gebrechens zu kürzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123988 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Vorerkrankung in der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet nur für jene Folgen, die allein auf den Unfall zurückgehen. Hatten Sie schon vor dem Unfall eine Krankheit oder ein Gebrechen und haben diese die Unfallfolgen beeinflusst, wird das nach den Bedingungen berücksichtigt.

günstig für Versicherer Frist für die Neubemessung nach einem Unfall

Nach den Bedingungen der Unfallversicherung müssen Sie eine neue Bemessung des Invaliditätsgrades innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag beantragen. Versäumen Sie diese Frist, bleibt es bei der bisherigen Bemessung. Die Bestimmung ist wirksam, weil sie für Sie und für den Versicherer gleichermaßen gilt.

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