Wann ist ein Betrug vollendet und wann beendet?
betrifft Geschädigte, Angeklagte, Beschuldigte
Der Betrug ist erfüllt, sobald der Vermögensschaden eingetreten ist, also tatsächlich Vermögen verloren geht. Dass der Täter den angestrebten Vorteil auch wirklich erlangt, ist für die Vollendung nicht mehr nötig. Mit dem Eintritt dieses Vorteils ist die Tat auch endgültig beendet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Mit dem Eintritt des Vermögensschadens, dem effektiven Verlust an Vermögenssubstanz, ist das Tatbild dieses Selbstschädigungsdeliktes erfüllt und der Betrug durch den Eintritt der erstrebten Bereicherung, der für die Vollendung des genannten Vermögensdeliktes nicht mehr Tatbestandsvoraussetzung ist, auch materiell beendet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob der Schaden letztlich den Getäuschten oder – wie hier mangels Klagsführung – einen Dritten trifft, ist insoweit bedeutungslos.OGH 13 Os 51/17z, 06.09.2017
- Der (mit rechtskräftigem Gerichtsbeschluss bestätigte) Zahlungsplan wurde nach den Urteilsannahmen erfüllt, wodurch der Beschwerdeführer mit Wirkung gegenüber allen Rückgriffsberechtigten endgültig von seiner Verbindlichkeit befreit wurde, den Ausfall, den diese durch den Ausgleich erleiden, nachträglich zu ersetzen (§ 156 Abs 1 iVm § 193 Abs 1 KO). Damit aber war der Vermögensschaden bereits eingetreten und der Betrug solcherart vollendet, woran eine allfällige nachträgliche Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nichts zu ändern vermag.OGH 14 Os 42/09x, 21.07.2009
- Hier: Schwerer Betrug nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB im Zusammenhang mit einem Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs). Durch Verschweigen von Einkommensbestandteilen wurden die Konkursgläubiger über Tatsachen getäuscht, zur Zustimmung zu einem den zwingenden Voraussetzungen des § 194 Abs 1 erster Satz KO tatsächlich nicht entsprechenden Zahlungsplan und zum Verzicht auf ihre Restforderungen infolge einer damit einhergehenden Restschuldbefreiung, zumindest aber auf einen in einem Abschöpfungsverfahren erzielbaren Betrag, sowie der Konkursrechtspfleger dazu verleitet, dem von der Gläubigermehrheit infolge Täuschung angenommenen Zahlungsplan die Bestätigung nach § 195 Z 1 KO zu erteilen.OGH 14 Os 42/09x, 21.07.2009
- Eine vorübergehende Vermögensminderung für einen wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslosen Zeitraum genügt.OGH 14 Os 183/08f, 17.03.2009
- Es ist kein dauernder Schaden erforderlich.OGH 14 Os 183/08f, 17.03.2009
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- Betrug ist bereits mit dem Eintritt des Vermögensschadens, den der Täter mit Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz herbeigeführt hat, vollendet.OGH 14 Os 183/08f, 17.03.2009
- Der tatsächliche Eintritt der Bereicherung gehört nicht zum Tatbestand des Betruges.OGH 12 Os 47/05m, 02.06.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 15 Os 156/23i, 15.05.2024
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 146 · Betrug
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