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Ist Betrug vollendet, obwohl der Täter nichts bekam?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigter, Beschuldigter, Gläubiger, Konsument
Ja. Betrug ist schon dann vollendet, wenn beim Getäuschten der Vermögensschaden eingetreten ist. Ob der Täter tatsächlich einen Vorteil hatte, spielt dafür keine Rolle. Auch eine vorübergehende Verminderung des Vermögens genügt, wenn sie wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslos ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Erst mit Eintritt der Vermögensschädigung ist der Betrug vollendet; die (vom Vorsatz umfasste) Bereicherung muss nicht eingetreten sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umfang des Ersatzes nach Täuschung

Sie bekommen den Vertrauensschaden ersetzt, also das, was Sie im Vertrauen auf den Vertrag aufgewendet oder versäumt haben. Was Ihnen der Vertrag bei ordnungsgemäßer Erfüllung eingebracht hätte, wird dagegen nicht ersetzt.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

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