Prüft das Gericht von sich aus, ob eine EU-Marke gültig ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gemeinschaftsgeschmacksmuster.OGH 4 Ob 192/20v, 26.11.2020
- Hier: Goldhase.OGH 4 Ob 14/12f, 28.02.2012
- Die Eintragungsvoraussetzungen einer Gemeinschaftsmarke müssen im gesamten Gebiet der Gemeinschaft verwirklicht sein; fehlt die Unterscheidungskraft der Marke aber nur in einem Mitgliedstaat, so muss sie (nur) dort erworben werden. Ist die Unterscheidungskraft nur in Bezug auf bestimmte Länder strittig, ist nur für diese die Verkehrsgeltung zu prüfen.OGH 4 Ob 14/12f, 28.02.2012
- Anders als nach nationalem österreichischen Recht ist das Gericht im Verfahren wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke nur im beschränkten Umfang befugt, die Rechtsgültigkeit der Marke zu prüfen.OGH 17 Ob 17/09p, 22.09.2009
- Hier: Eintragungshindernis der Täuschungseignung.OGH 17 Ob 20/08b, 23.09.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Ob Nichtigkeitsgründe oder Verfallsgründe bei Eingriffen in Gemeinschaftsmarken wegen der dort bestehenden Vermutung der Rechtsgültigkeit (Art 95 GMV) überhaupt in die Beurteilung der Offenkundigkeit einer Schutzrechtsverletzung (für die Gehilfenhaftung) einbezogen werden dürften, ist unerheblich, wenn der Schutzrechtsinhaber die konkrete Verwendung auch bei Rechtsgültigkeit der Marke nicht untersagen könnte.OGH 4 Ob 229/06i, 19.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 4 Ob 176/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7 Abs1 litb; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7 Abs1 litg; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art95; Verordnung (EG) Nr 207/2009 des Rates 32009R0207 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) Art99; Verordnung (EG) Nr 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 32002R0006 GGVO Art85 Abs1