Darf ich mit dem Insolvenzverwalter Ansprüche gegen den Fonds vereinbaren?
günstig für Insolvenzfonds betrifft Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter, Arbeitgeber
Nein. Eine Absprache, mit der erst Ansprüche gegen den staatlichen Fonds für Insolvenz-Ausfallgeld geschaffen werden sollen, ist rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Das gilt auch dann, wenn Insolvenzverwalter und Arbeitnehmerin sich darüber einig sind.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Vereinbarungen, soweit damit (sonst nicht bestehende) Verpflichtungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds begründet werden sollen, sind rechtsmissbräuchlich und damit im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB nichtig (Hier: Sittenwidrige Vereinbarung zwischen Masseverwalter und Arbeitnehmer nach Schließung des Unternehmens während des Karenzgeldbezugs über die Beendigung des Karenzurlaubs, damit die Arbeitnehmerin wegen ihres gleichzeitigen Austritts nach § 25 KO die Kündigungsentschädigung vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhält).
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObS 7/19s, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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