Bekomme ich Ersatz für Schäden aus einem Brand nebenan?
günstig für Betriebsinhaber betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Betriebsinhaber
Nicht ohne Verschulden. Wer neben einer behördlich genehmigten Anlage wohnt, muss die für diesen Betrieb typischen Einwirkungen dulden und bekommt dafür auch ohne Verschulden einen Ausgleich. Für Schäden aus anderen Gefahren, etwa aus einem ausgebrochenen Brand, gibt es diesen verschuldensunabhängigen Ausgleich nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 30.01.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Nur typischerweise mit dem genehmigten Betrieb einer Anlage verbundene Emissionen begründen einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ersatzanspruch. Nicht aus der Emissionsneigung des Betriebs kommende Immissionen (zB - wie hier - aus einem ausgebrochenen Brand in einem Textilgeschäft) oder im Betrieb entstandene Gefahren anderer Art brauchen nicht geduldet werden; für sie gebührt daher auch kein (verschuldensunabhängiger) Ausgleich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rauchimmissionen, die aus der betriebsimmanenten Gefahr einer Selbstentzündung von Abfall in einer genehmigten Sammelanlage resultierten.OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 12/19g, 30.01.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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