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Haftet die genehmigte Anlage nebenan auch für Gesundheitsschäden?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Anlagenbetreiber, Anrainer, Grundeigentümer
Grundsätzlich ja. Die verschuldensunabhängige Haftung des Nachbarn kann auch Gesundheitsschäden erfassen, die aus einer von der Anlagengenehmigung gedeckten Gefahr entstehen. Voraussetzung ist aber, dass die Belastung am Ort unüblich ist; ist sie ortsüblich, besteht kein Anlass für diese Haftung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 30.01.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Die nachbarrechtliche Haftung nach §364a ABGB kann grundsätzlich auch Gesundheitsschäden erfassen, die sich aus der Verwirklichung einer von der Anlagengenehmigung gedeckten abstrakten Gefährdung ergeben. Allerdings muss das schädigende Ereignis (oder die schädigende Dauerbelastung) das Kriterium der Ortsunüblichkeit iSv § 364 ABGB erfüllen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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