Bekomme ich Ersatz vom Nachbarn auch ohne sein Verschulden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (80 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rauchimmissionen, die aus der betriebsimmanenten Gefahr einer Selbstentzündung von Abfall in einer genehmigten Sammelanlage resultierten.OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019
- Zu behördlich genehmigter forstlicher Bringungsanlage.OGH 9 Ob 1/18i, 21.03.2018
- Hier: Hangrutschung durch Ablagerung von Aushubmaterial.OGH 3 Ob 132/14d, 21.08.2014
- Aus § 364b ABGB resultiert ein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch gegen den Nachbarn, auf den in analoger Anwendung des § 364a ABGB die Bestimmung des § 1323 ABGB über die Naturalrestitution anzuwenden ist.OGH 4 Ob 25/11x, 10.05.2011
- Der Ausgleichsanspruch umfasst dabei als volle Genugtuung das gesamte subjektiv berechtigte Interesse.OGH 1 Ob 132/07d, 29.11.2007
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- Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung ist ein vom Verschulden unabhängiger Ausgleichsanspruch in den Fällen der §§ 364 Abs 2 und 364b ABGB allgemein zuzubilligen, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB anbieten.OGH 8 Ob 48/07b, 21.05.2007
- Eine Mobilfunksendeanlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB. Diese Bestimmung ist auch nicht analog anzuwenden. Es besteht daher kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Ein Verschulden des Betreibers einer solchen Anlage könnte beispielsweise im Umstand erblickt werden, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm erkennbar wäre, dass der Betrieb der Anlage trotz Einhaltung der Grenzwerte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gesundheitsgefahr darstellt.OGH 6 Ob 180/05x, 03.11.2005
- Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist stets dann zu gewähren, wenn dem Geschädigten ein Abwehrrecht, das ihm angesichts einer an sich bestehenden Gefahrenlage nach dem Inhalt seines dinglichen Rechts sonst zugestanden wäre, genommen ist.OGH 1 Ob 221/98a, 29.06.1999
- § 364a ABGB regelt einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.OGH 1 Ob 137/99z, 25.05.1999
- Ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch setzt nach einhelliger Judikatur einen analogiefähigen Sachverhalt zum Tatbestand des § 364a ABGB voraus.OGH 6 Ob 239/98k, 25.02.1999
- Es ist einheitliche neue Rechtsprechung, dass der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch nur dann gebührt, wenn analog dem Falle des § 364 a ABGB dem beeinträchtigten Nachbarn kein Abwehrrecht gegen die Immission zusteht.OGH 3 Ob 537/85, 26.06.1985
- Dieser Anspruch wird dem Nachbarn als Ersatz für den Entzug des Unterlassungsanspruches nach § 364 Abs 2 ABGB gewährt und kommt insofern einem Entschädigungsanspruch aus Anlass einer Enteignung nahe.OGH 3 Ob 553/84, 14.11.1984
- Wenn ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB vorliegen.OGH 1 Ob 21/82, 07.07.1982
- Gegen den gestellten Ausgleichsanspruch ist die Einwendung des Mitverschuldens grundsätzlich zulässig.OGH 1 Ob 31/81, 07.10.1981
- Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach die Anordnung des § 364 b ABGB ist ebenso verschuldensunabhängig wie nach jener des § 364 a ABGB, auf dessen Wertung abzustellen ist.OGH 5 Ob 762/80, 20.01.1981
- Nicht nur dem Eigentümer, sondern auch dem sonst dinglich berechtigten Rechtsbesitzer kommt der Schutz des § 364 ABGB zu (Hier: Kabelkanal der Postverwaltung).OGH 6 Ob 699/78, 07.12.1978
- Ausführliche Auseinandersetzung mit Rechtsp und Lehre.OGH 1 Ob 584/78, 12.04.1978
- Unter Bejahung der von Rummel JBl 1967 120 ff anerkannten analogen Anwendung des § 364a ABGB. Der Nachbar kann auch ohne Verschulden haftbar gemacht werden, wenn eine Bestimmte Schadensfolge für ihn oder zumindest objektiv kalkulierbar war.OGH 5 Ob 145/75, 23.12.1975
- Maßgeblich sind die Vorschriften über die Eigentumsausübung (§ 362 ff ABGB).OGH 7 Ob 240/75, 11.12.1975
- Hier: Grundstückvertiefung. Unter kritischer Bedachtnahme auf die abweichende Meinung von Steininger JBl 1965,418 ff, Rummel JBl 1967,120 ff, Herz ÖJZ, 6 ff und Ostheim JBl 1973,576 ff.OGH 1 Ob 72/75, 21.05.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 80.
- OGH 3 Ob 103/25f, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 2/23x, 17.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/22g, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 160/21x, 20.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 12/19g, 30.01.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 231/19w, 22.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Gesetz sagt zwar, jedermann könne Ersatz fordern, doch das ist zu weit formuliert. Ersatz gibt es nur für Nachteile in einem Bereich, den das übertretene Verbot schützen soll. Nachteile außerhalb dieses Schutzbereichs bleiben außer Betracht.
Nein. Verlieren Hinterbliebene wegen der Schadenersatzleistung des Schädigers eine gesetzliche Begünstigung wie die Ausgleichszulage, ist das kein entgangener Unterhalt, sondern ein bloß mittelbarer Schaden. Ein solcher Schaden wird nicht ersetzt.