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Warum bekomme ich Ersatz, obwohl die Anlage bewilligt ist?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anlagenbetreiber
Wer neben einer behördlich bewilligten Anlage lebt, kann sich gegen deren Einwirkungen oft nicht oder nicht rechtzeitig wehren. Weil ihm diese zusätzliche Belastung im öffentlichen Interesse zugemutet wird, soll er wenigstens damit rechnen können, dass entstehende Schäden stets ersetzt werden. Deshalb besteht die Haftung auch ohne Verschulden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Ebenso wie der Ausgleichsanspruch nach § 364 a ABGB hat die verschuldensunabhängige Haftung nach § 26 Abs 2 WRG den Zweck, die durch eine behördlich genehmigte Anlage erfolgenden enteignungsgleichen Eingriffe zu entschädigen, weil sich der Betroffene infolge der erteilten behördlichen Bewilligung gegen die vom genehmigten Betrieb ausgehenden Einwirkungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Wehr setzen kann. Die Rechtfertigung der Einführung der Erfolgshaftung liegt darin, daß im öffentlichen Interesse und im Interesse der Volkswirtschaft der Betroffene zusätzlichen Belastungen und Gefahren ausgesetzt wird; er muß diese zwar auf sich nehmen, kann aber wenigstens damit rechnen, daß dadurch eintretende Schäden stets ersetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

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