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Darf ich in der Verhandlung noch neue Beweise bringen?

günstig für Partei betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Neues Vorbringen darf erst dann zurückgewiesen werden, nachdem das Gericht die Sach- und Rechtslage mit den Parteien besprochen hat. Bis dahin dürfen Sie in der vorbereitenden Verhandlung noch ergänzen und Beweise anbieten, auch wenn Sie das schon früher hätten tun können. Ob Sie das zu Beginn oder erst später in dieser Verhandlung tun, macht keinen Unterschied.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Die Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im Einzelfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa in der Klagebeantwortung oder in einem Schriftsatz) Gelegenheit gehabt hätten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Vorbringen zu Beginn der vorbereitenden Tagsatzung oder erst nach Beginn des Beweisverfahrens in der vorbereitenden Tagsatzung erstattet wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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