Deckt meine Haushaltsversicherung wirklich jeden Schaden ab?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: intransparente Klausel zum Risikoausschluss für Akte der Hoheitsverwaltung.OGH 7 Ob 92/23i, 27.09.2023
- Hier: Unterlassener Hinweis des Versicherungsagenten auf die Unterversicherung (Art 10 ABS; LAEFLS Fassung 1/2003).OGH 7 Ob 94/09p, 28.10.2009
- Einziehung eines Sublimits für das Versicherungsrisiko der Überschwemmung in der Haushaltsversicherung.OGH 7 Ob 1/05f, 26.01.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 7 Ob 92/23i, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 169/22m, 09.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Äußern Sie eine falsche Vorstellung über den Umfang Ihres Schutzes, muss die Versicherung das richtigstellen. Erkennt sie, dass Sie den Schutz gerade für ein ausgeschlossenes Risiko wollen, muss sie über den Ausschluss aufklären. Noch klarer pflichtwidrig handelt sie, wenn sie Sie in Ihrem Irrtum sogar bestärkt.
Haftpflichtig zu werden ist im Leben eines Durchschnittsmenschen ohnehin eine Ausnahme. Die private Haftpflichtversicherung will deshalb grundsätzlich auch außergewöhnliche Lagen abdecken, in die jeder geraten kann. Daraus folgt aber nicht, dass jede ungewöhnliche und gefährliche Tätigkeit mitversichert wäre.