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Muss ich jeden möglichen Schaden durch mein Haustier ausschließen?

günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Hundehalter, Geschädigte
Von Ihnen als Halter kann keine Verwahrung verlangt werden, die jede denkbare Beschädigung mit Sicherheit ausschließt. Das gilt jedenfalls für in der Regel gutmütige und ungefährliche Haustiere. Es genügen jene Vorkehrungen, die nach dem bisherigen Verhalten des Tieres billigerweise erwartet werden können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwahrung darf nicht überspannt werden. Es kann vom Tierhalter nicht eine Verwahrung von in der Regel gutmütigen und ungefährlichen Haustieren verlangt werden, die jede nur denkbare Beschädigung mit Sicherheit ausschließt, sondern es müssen jene Vorkehrungen als genügend angesehen werden, die vom Tierhalter unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Tieres billigerweise erwartet werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 47.

Im Gesetz

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