Muss ich jeden möglichen Schaden durch mein Haustier ausschließen?
günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Hundehalter, Geschädigte
Von Ihnen als Halter kann keine Verwahrung verlangt werden, die jede denkbare Beschädigung mit Sicherheit ausschließt. Das gilt jedenfalls für in der Regel gutmütige und ungefährliche Haustiere. Es genügen jene Vorkehrungen, die nach dem bisherigen Verhalten des Tieres billigerweise erwartet werden können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwahrung darf nicht überspannt werden. Es kann vom Tierhalter nicht eine Verwahrung von in der Regel gutmütigen und ungefährlichen Haustieren verlangt werden, die jede nur denkbare Beschädigung mit Sicherheit ausschließt, sondern es müssen jene Vorkehrungen als genügend angesehen werden, die vom Tierhalter unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Tieres billigerweise erwartet werden können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen die objektiven Sorgfaltspflichten vertretbar verneint, wenn der Kunststoffverschluss einer Leine, die für die Größe des Hundes angemessen ist, unvorhersehbar bricht, der Hund dadurch auf einen anderen Hund zuläuft und dessen Halterin dadurch stürzt.OGH 2 Ob 214/25x, 20.01.2026
- Hier: Verstoß gegen die objektiven Sorgfaltspflichten vertretbar bejaht, da Beklagte – wenn auch nur für wenige Sekunden – keine Sicht mehr auf den nicht angeleinten Hund hatte, zumal sie dadurch die Möglichkeit verlor, auf dessen (unerwünschtes) Verhalten Einfluss zu nehmen.OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025
- Objektive Sorgfaltspflicht beim Spazieren mit einem folgsamen Hund auf einem Geh- und Radweg erfüllt, wenn dieser wie in der einschlägigen Verordnung vorgesehen, an der "virtuellen Leine" geführt wird.OGH 2 Ob 119/24z, 25.07.2024
- Hier: Verladung eines Ochsen.OGH 2 Ob 174/21h, 27.01.2022
- Hier: Entsprechung der Verwahrungspflicht durch Anleinen eines sieben Jahre alten Jack Russell Terrier, der an Menschen gewöhnt ist und noch nie auffälliges Verhalten gezeigt hat, mit einer einen Meter langen Leine an einem Poller vor einem Supermarkt und Anlegen eines Maulkorbs.OGH 10 Ob 88/19t, 21.01.2020
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Führen eines Pferdes mit Halfter und Führstrick auf nicht eingezäunter Wiese neben Straße mit Anrainerverkehr; Haftung des Tierhalters bei Kollision mit Vespafahrer nach Erschrecken und Ausbrechen des Pferdes.OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
- Aufgrund des unberechenbaren Verhaltens von Pferden als Fluchttieren können Pferde (auch angesichts ihrer Größe und des dadurch gegebenen Risikos eines Schadens) nicht als ungefährliche Haustiere angesehen werden.OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
- Hier: Errichtung einer Absperrung zum Nachbarbalkon nicht geboten.OGH 1 Ob 25/02m, 13.12.2002
- Katzen sind grundsätzlich nicht als gefährliche Tiere einzustufen.OGH 1 Ob 25/02m, 13.12.2002
- Kein genereller LinienzwangOGH 6 Ob 264/98m, 18.12.1998
- Unter ordnungsgemäßer Verwahrung sind die Maßnahmen zu verstehen, die nach der Verkehrsauffassung vernünftigerweise geboten erscheinen.OGH 6 Ob 264/98m, 18.12.1998
- Hund gelangte durch Fenster ins Freie.OGH 2 Ob 206/81, 26.01.1982
- Hier: Sturz eines beinamputierten Mopedfahrers.OGH 8 Ob 157/80, 30.10.1980
- Maßgebend ist, inwieferne das Tier eine Gefahrenquelle für seine Umgebung darstellt.OGH 2 Ob 121/76, 11.06.1976
- Jagdhund und Wachhund.OGH 4 Ob 619/75, 18.11.1975
- Hier: Hirsch in Schaugehege.OGH 5 Ob 2/75, 04.02.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 47.
- OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 119/24z, 25.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 197/23v, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 109/21t, 07.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
Im Gesetz
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