Verletze ich eine Marke, wenn ich sie mit Zusätzen verwende?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Das kann sein. Behält die ältere Marke innerhalb Ihres zusammengesetzten Zeichens eine selbstständig kennzeichnende Stellung, genügt das bereits. Sie muss darin nicht der beherrschende Teil sein; es reicht, wenn der Gesamteindruck glauben lässt, die Waren oder Dienstleistungen stammten zumindest aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Behält eine ältere Marke, die von einem Dritten in einem zusammengesetzten Zeichen benutzt wird, in diesem Zeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung, ohne den dominierenden Bestandteil zu bilden, so kann der Gesamteindruck das Publikum dennoch glauben machen, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verwechslungsgefahr setzt nicht voraus, dass der übernommene Zeichenbestandteil im Eingriffszeichen eine dominierende Stellung hat.OGH 4 Ob 139/13i, 20.01.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 199/18w, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10
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