Wer muss beweisen, dass eine Marke wirklich benutzt wurde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag auf Löschung wegen NichtbenutzungOGH 4 Ob 186/21p, 23.09.2022
- Die Behauptungs- und Beweislast für die ernsthafte Benutzung einer Marke trifft den Markeninhaber.OGH 4 Ob 186/21p, 23.09.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 4 Ob 187/24i, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 186/21p, 23.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 266
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird auf Unterlassung geklagt, muss der Beklagte behaupten und glaubhaft machen, dass keine Gefahr einer Wiederholung mehr besteht. Der Kläger muss das Gegenteil nicht beweisen.
Wenn Sie sich darauf berufen, dass ein Anspruch wieder erloschen ist, müssen Sie das selbst behaupten und beweisen. Das gilt etwa für die Zahlung, eine Stundung oder eine Vereinbarung, die den Anspruch beseitigt. Wer ein Recht geltend macht, muss nur beweisen, wie es entstanden ist.