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Muss mein Kind trotz drohender Gefahr zurückgebracht werden?

günstig für Kind betrifft Kinder, getrennt lebende Eltern, obsorgeberechtigte Elternteile
Das Wohl des einzelnen Kindes geht auch noch bei der Durchsetzung einer Rückgabe vor. Es darf nicht allein deshalb, um den Eindruck zu vermeiden, dass sich Kindesentführungen lohnen, die ernste Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für ein Kind herbeigeführt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 04.09.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Das konkrete Kindeswohl hat - wie sich gerade aus Art 13 Abs 1 lit b des Übereinkommens ergibt - auch noch im Vollstreckungsverfahren den Vorrang vor dem vom Übereinkommen angestrebten Ziel, Kindesentführungen ganz allgemein zu unterbinden. Es darf nicht aus generalpräventiven Gründen zum Schutz des - abstrakten - Kindeswohls, nur um den Eindruck zu verhindern, Kindesentführungen würden sich doch lohnen, die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für ein Kind herbeigeführt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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