Wann ist ein Zeichen einer fremden Marke zu ähnlich?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Konsument
Ob ein Zeichen einer Marke in Bild, Klang oder Bedeutung ähnlich ist, richtet sich nach dem Gesamteindruck, den beide hervorrufen. Dabei zählen die unterscheidenden und prägenden Bestandteile. Maßstab ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher, der die Marke als Ganzes wahrnimmt und nicht auf Einzelheiten achtet.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ob das verwendete Zeichen der Marke des Konkurrenten in Bild, Klang oder Bedeutung ähnlich ist, richtet sich nach dem Gesamteindruck, den Marke und Zeichen hervorrufen. Dabei sind die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen. Entscheidend ist die Wirkung auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren oder Dienstleistungsart, der die Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die Einzelheiten achtet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Formmarke für ein am Körper getragenes Messgerät zur kontinuierlichen Blutzuckerüberwachung (OBU).OGH 4 Ob 102/25s, 12.05.2026
- Verwechslungsgefahr zwischen Kräuterlikör und Jägermeister aufgrund der beinahe identen Zeichengestaltung bejaht.OGH 4 Ob 55/23a, 31.05.2023
- Hier: Verwechslungsgefahr ZARA HOME (prioritätsältere Wortmarke) – AZRA HOME (Wort-Bild-Marke) verneintOGH 4 Ob 183/22y, 20.12.2022
- Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass Verbraucher beim Kauf von Bekleidung stets eine besonders hohe Aufmerksamkeit aufwenden würden, besteht nicht.OGH 4 Ob 66/18m, 25.09.2018
- Hier: Verwechslungsgefahr wegen des eindeutigen Sinngehalts der Zeichen „Arktis“ und „Artist“ sowie des Unterschieds im Wortklang verneint.OGH 4 Ob 228/14d, 24.03.2015
Alle 22 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nicht auf die aktuellen Kunden des Verletzers, sondern auf den Durchschnittskonsumenten abzustellen.OGH 4 Ob 13/15p, 17.02.2015
- Hier: „MCDONALD'S, McBURGER, McKIDS ‑ MCMOUNTAIN, MCTYROL, MC TIROL, MCTIROL“, mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 211/14d, 16.12.2014
- Hier: „MCDONALD´S - MCBERG“, mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 190/14s, 16.12.2014
- Hier: Verwechslungsgefahr der Wortbildmarke "fast effect" mit der älteren Gemeinschaftswortmarke "EFFECT" verneint.OGH 4 Ob 208/14p, 18.11.2014
- Hier: Verwechslungsgefahr für die Marken IONIT ‑ IsoNit bei chemischen Erzeugnissen, Farben und Klebstoffen bejaht.OGH 4 Ob 57/14g, 20.05.2014
- Hier: Bejahung der Verwechslungsgefahr in Bezug auf den Wortbestandteil einer Wort-Bild-Marke.OGH 4 Ob 139/13i, 20.01.2014
- Hier: „SINUPRET“ und „Sinuvex“ für ein nicht rezeptpflichtiges Arzneimittel ‑ Verwechslungsgefahr bejaht.OGH 4 Ob 7/12a, 27.03.2012
- Gehören zu den angesprochenen Kreisen sowohl Fachleute als auch Endverbraucher, genügt es, wenn Verwechslungsgefahr nur für einen dieser Verkehrskreise besteht.OGH 4 Ob 7/12a, 27.03.2012
- Hier: Grafisch ähnlich gestaltete Logos für „Gulliver's-“ bzw „Flair-Reisen“ - Verwechslungsgefahr verneint.OGH 17 Ob 26/11i, 18.10.2011
- Hier: § 2 Abs 3 Z 1 UWG.OGH 17 Ob 10/11m, 10.05.2011
- Bei Prüfung der Verwechslungsgefahr sind die sich gegenüberstehenden Zeichen (Markenbestandteil und Warenausstattung) jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen.OGH 4 Ob 165/06b, 21.11.2006
- Hier: Verwechslungsgefahr der Wort-Bild-Marke „Amadeo by living dimension" mit der älteren Wortmarke „Amadeus" bejaht, wobei bei für Parfümerien eingetragen sind.OGH 4 Ob 154/06k, 21.11.2006
- Dabei ist zu berücksichtigen, dass die beiden Zeichen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrgenommen werden und dass der Grad der Aufmerksamkeit von der Art der Ware oder Dienstleistung abhängt.OGH 4 Ob 154/06k, 21.11.2006
- Hier: „Hotel Harmonie" - „Harmony Hotels".OGH 4 Ob 124/06y, 28.09.2006
- Hier: "Fairlight Ultra - Fairlight Luxury/Mild" und geringfügige farbliche Abweichung.OGH 4 Ob 113/03a, 18.11.2003
- Hier: "POLZER'S FESTSPIEL MAGAZIN" - POLZER "FestspielMagazin".OGH 4 Ob 60/03g, 20.05.2003
- Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr als Tatbestandselement eines Markeneingriffs ist stets der Gesamteindruck maßgeblich, den ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei flüchtiger Wahrnehmung empfängt.OGH 4 Ob 60/03g, 20.05.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 36.
- OGH 4 Ob 102/25s, 12.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 194/23t, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/22v, 23.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 221/20h, 15.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 199/18w, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 66/18m, 25.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 244/17m, 22.03.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10 Abs1 Z2; MSchG §10a Z1; MSchG §10a Z2; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
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