Zum Inhalt springen

Darf eine neue Betriebsvereinbarung meine Firmenpension verschlechtern?

günstig für Pensionist betrifft Pensionisten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Wer aus dem Betrieb ausgeschieden ist, darf den Betriebsrat nicht mehr wählen und ist dort nicht mehr vertreten. Deshalb kann eine spätere Betriebsvereinbarung das Ruhestandsverhältnis nicht regeln und insbesondere nicht verschlechtern. Der Gesetzgeber hat das bewusst so gelassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Gegen die Regelbarkeit des Ruhestandverhältnisses (insbesondere der Verschlechterung der Bedingungen) durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung spricht die mangelnde demokratische Legitimation der betrieblichen Arbeitnehmervertretung seitens der Pensionisten, die mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat verloren haben. Infolge Fehlens einer mit § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG vergleichbaren Norm für Betriebsvereinbarungen handelt es sich nicht um eine planwidrige Gesetzeslücke.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Änderung einer betrieblichen Pensionszusage
Arbeitsrecht · Betriebspension nach dem Ausscheiden
Arbeitsrecht · Schutz erworbener Ruhegeldansprüche
Arbeitsrecht · Zustimmung zur Änderung der Betriebspension
Arbeitsrecht · Grenzen der Regelung durch Kollektivvertrag