Können mehrere Erben eine Eigentumswohnung untereinander aufteilen?
günstig für Erbe betrifft Erben, Wohnungseigentümer, Verlassenschaft
Mehrere Erben können eine Eigentumswohnung nicht entsprechend ihren Erbquoten unter sich aufteilen. Möglich ist das nur, wenn es genau zwei Erben gibt und jeder die Hälfte bekommt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Aus § 12 WEG 2002 ergibt sich, dass mehrere Erben das Wohnungseigentum nicht gemäß ihren Erbquoten unter sich aufteilen können, es sei denn, es gibt nur zwei Erben, wobei jedem eine Quote von 50 % zukommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Einantwortung, aufgrund derer mehr als zwei Personen Miteigentümer einer Eigentumswohnung würden, ist unzulässig.OGH 2 Ob 209/24k, 29.04.2025
- Aus dem Umstand, dass die Einantwortung das Intabulationsprinzip durchbricht und den Eigentumsübergang bewirkt, Miteigentum an einem Mindestanteil, sofern es sich nicht um eine Eigentümerpartnerschaft nach § 2 Abs 10 WEG handelt, rechtlich aber nicht denkbar ist, ergibt sich, dass bereits vor Einantwortung nach § 12 Abs 2 WEG vorgegangen werden muss.OGH 6 Ob 92/13t, 24.10.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 209/24k, 29.04.2025
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 12 · Unteilbarkeit des Mindestanteils
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