Wie stehen mehrere Erben zueinander bis zur Übergabe?
günstig für Erbe betrifft Erben, Miterben, Angehörige, Miteigentümer
Mit dem Tod bilden mehrere Erben zunächst eine Gemeinschaft, die sich auf das Erbrecht bezieht. Nach der förmlichen Übergabe werden sie Miteigentümer der Sachen im Verhältnis ihrer Erbteile. Erst durch eine Aufteilung endet diese Gemeinschaft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (20 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Mit dem Tod eines Erblasser, der mehrere Erben hinterlässt, entsteht zwischen diesen zunächst bis zur Einantwortung eine sich auf das Erbrecht beziehende schlichte Rechtsgemeinschaft gemäß den §§ 825 ff ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nach der Rechtslage des ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 100/22b, 25.10.2022
- Durch die Erbteilung wird die Gemeinschaft aufgehoben. Im gegenständlichen Fall wurde die Witwe Alleineigentümerin sämtlicher Nachlassgegenstände mit der Verpflichtung, einen bestimmten Erbteilungsbetrag zu bezahlen.OGH 5 Ob 108/07d, 28.08.2007
- Nach der Einantwortung werden die Erben, solange keine Erbteilung stattfindet, Miteigentümer der körperlichen Nachlasssachen nach dem Verhältnis ihrer Erbteile.OGH 2 Ob 2292/96i, 31.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012313 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 5 Ob 170/25y, 14.04.2026
- OGH 2 Ob 59/23z, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 113/22i, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 102/18s, 29.11.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 550 · Erbengemeinschaft
- ABGB § 825
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